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Vermietungsgrundsätze

Wohnungen der KAIFU sind begehrt. Für die Vergabe der Wohnungen hat sich die KAIFU Vermietungsgrundsätze gegeben. Diese Kriterien lauten:

1.    Angemessene Belegung. Dies bedeutet: Die Zahl der Zimmer soll der Anzahl der einziehenden Personen plus einem weiteren Zimmer entsprechen.
       Für ein Ehepaar mit einem Kind würde dies also eine Wohnung von maximal vier Zimmern bedeuten.

2.    Dauer der Mitgliedschaft bei der KAIFU

3.    Soziale Gründe (Härtefälle, optimale Belegung und Bewohnerstruktur)

Die Vermietung erfolgt grundsätzlich an das Mitglied, das gemäß den Kriterien 1 und 2 an erster Stelle steht. Dabei setzen wir voraus, dass das Mitglied bereit ist, die Wohnung zum vorgegebenen Vertragsbeginn zu beziehen. Im Interesse aller Mitglieder wollen wir Leerstände vermeiden. Sollte diese Rangfolge aus sozialen Gründen (Kriterium 3) verändert werden, ist dies nur in Abstimmung mit dem Vorstand möglich. In begründeten Ausnahmefällen darf der Vorstand von diesen Vermietungsgrundsätzen abweichen. Diese Entscheidung muss schriftlich dokumentiert werden.

Die KAIFU vermietet nur an Mitglieder. Externe Interessenten kommen erst dann zum Zug, wenn Mitglieder kein Interesse an einer Wohnung zeigen. Solche Wohnungsangebote finden Sie auch hier auf der Homepage. Mit Vertragsabschluss wird der externe Interessent dann Mitglied. Wir nehmen derzeit auch nur auf diesem Weg neue Mitglieder auf, da eine hohe Zahl von Mitgliedern Wohnungen bei der KAIFU suchen. Die KAIFU vermietet nur an volljährige Personen. Beim Auswahlverfahren muss eine ausreichende Bonität nachgewiesen werden. An Wohngemeinschaften wird nicht vermietet. Wer eine öffentlich geförderte Wohnung mieten will, muss die jeweiligen Förderbedingungen erfüllen.

 

Wohnungswechsel Groß gegen Klein

Bedürfnisse ändern sich – auch beim Wohnen. Familien mit Kindern freuen sich zumeist über jeden zusätzlichen Quadratmeter Platz. Doch wenn die Kinder irgendwann ausziehen, ist die Wohnung oft zu groß. Aber gerade in Metropolen wie Hamburg kostet auf dem freien Wohnungsmarkt eine neuvermietete kleinere Wohnung oft genauso viel oder mehr als die größere Wohnung mit einem schon seit Jahrzehnten existierenden Mietvertrag. Zumal man ja in aller Regel in seinem Quartier bleiben möchte.

Die KAIFU hat für dieses Problem eine Lösung. Mitglieder, die sich verkleinern wollen, können vom Programm „Groß gegen Klein“ profitieren. Das Prinzip: Wer im ausgewählten Gebiet von einer Drei- bis Fünfzimmerwohnung in eine kleinere Wohnung ziehen will, kann sich mit der KAIFU in  Verbindung setzen. Die KAIFU prüft dann, ob es im Bestand eine passende Wunsch-Wohnung gibt. Diese wird renoviert übergeben. Die KAIFU beteiligt sich an den Umzugskosten mit einem pauschalen Zuschuss von 1000 bis 1500 Euro. Ist die neue Wohnung vergleichbar ausgestattet, bleibt es bei der bisherigen Nettokaltmiete pro Quadratmeter.

Der Vorteil für KAIFU-Mitglieder liegt auf der Hand: Die alte Wohnung wird frei für Familien, die sich vergrößern möchten. Jeder geplante „Groß-gegen-Klein“-Wunsch wird individuell behandelt.